In vielen meiner Rezepte verwende ich Allulose und Mönchsfrucht-Extrakt. Da diese Zutaten in der Europäischen Union (EU) derzeit noch keine Zulassung als Lebensmittel besitzen, möchte ich auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
In der EU fallen diese Stoffe unter die „Novel Food“-Verordnung. Dies bedeutet vereinfacht gesagt, dass es sich um neuartige Lebensmittel handelt, die vor ihrem Inverkehrbringen ein aufwendiges Sicherheitsbewertungsverfahren durchlaufen müssen, um eine EU-weite Zulassung zu erhalten. Während Allulose und Mönchsfrucht-Extrakt beispielsweise in den USA und anderen Ländern bereits als sicher eingestuft und als Lebensmittel zugelassen sind, ist der Status in der EU zum jetzigen Zeitpunkt ein anderer.
Die hier geteilten Rezepte sind meine persönlichen Experimente. Die Verwendung dieser Zutaten erfolgt daher auf eigene Verantwortung. Bitte informiere dich eigenständig über die aktuelle Rechtslage und entscheide verantwortungsbewusst, ob du diese Zutaten in deiner eigenen Küche verwenden möchtest. Natürlich kannst du es auch durch andere Süßstoffe ersetzen, allerdings habe ich die Rezepte mit diesen Zutaten getestet.
Ergänzung zur eigenen Recherche: Falls du dich tiefergehend mit den regulatorischen Hintergründen befassen möchtest, findest du Informationen zum Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel auf der Webseite der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Dort kannst du prüfen, ob für bestimmte Stoffe bereits neue Bewertungen oder Zulassungsanträge vorliegen.
